Istanbul-Konvention

Jetzt!

Weltweit werden Frauen und Mädchen diskriminiert und unterdrückt. Sie erleiden Partnerschaftsgewalt, Sexismus im Alltag und werden ermordet. Jeden 3. Tag stirbt in Deutschland eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Wir fordern besseren Gewaltschutz lokal und bundesweit.

Gewalt
gegen Frauen und Mädchen
geht alle an

Jede 3. Frau in Deutschland ist von häuslicher Gewalt betroffen. Bei Vergewaltigung, sexuellen Übergriffen und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu 97,5% weiblich, bei Bedrohung, Stalking und Nötigung in der Partnerschaft zu 88,4%. Das Dunkelfeld bleibt groß, weil Betroffene Angst haben Anzeige zu erstatten. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner- oder Ex-Partner in Deutschland eine Frau zu töten.

Häusliche Gewalt ist die häufigste Ursache von Verletzungen bei Frauen: häufiger als Verkehrsunfälle und Krebs zusammengenommen. Das Risiko, durch einen Beziehungspartner Gewalt zu erfahren, ist für Frauen weitaus höher als von einem Fremden tätlich angegriffen zu werden. Bildung, Einkommen, Alter und Religionszugehörigkeit sind dabei völlig bedeutungslos.

Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein drängendes gesamtgesellschaftliches Problem. Kinder sind bei häuslicher Gewalt immer mitbetroffen. Deutschlandweit beschützen Frauenhäuser mehr Kinder als Frauen.

Gewalt gegen Frauen ist vielfältig: Sie beginnt in den Köpfen, äußert sich in der Sprache und entlädt sich in Taten. Das Machtungleichgewicht und politische Ungleichheit zwischen Mann und Frau, ökonomische Abhängigkeit, Sexismus und patriarchales Denken sind der Nährboden für Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Gewalt gegen Frauen zeigt sich auch als Hass gegen Frauen im öffentlichen und digitalen Raum. Neue technische Möglichkeiten verschärfen die Partnerschaftsgewalt: intime Aufnahmen werden ohne Willen der Betroffenen verbreitet, aus Rache oder zur Einschüchterung, Spyware erleichtert das Stalking und ermöglicht neue Formen der Nachstellung.

In unserer Gesellschaft wird Gewalt gegen Frauen jedoch weggeredet und Frauen wird eine Mitschuld an den Taten gegeben. Wenn ein Ehemann seine Frau schlägt, dann wird das in der Regel milder bewertet, als wenn er das einer fremden Person auf der Straße angetan hätte. Opferanwältinnen berichten davon, wie gering Strafen ausfallen, wenn es sie denn überhaupt gibt.

Auf sexuelle Belästigung wird mit Tabuisierung reagiert. Die Tat wird oft verharmlost, als Scherz abgetan, und die Frauen als überempfindlich dargestellt. Mord an einer Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner wird immer noch als "Familiendrama" oder „Tat aus Eifersucht“ bezeichnet, nicht als das was es ist: ein Femizid, und wird dadurch privatisiert und entpolitisiert.

Frauenmord bedeutet jedoch, dass eine Frau oder ein Mädchen aufgrund von Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit getötet wird, insbesondere weil sie sexistischen Rollen- und Verhaltenserwartungen einer Geschlechterordnung nicht entspricht.

Istanbul-Konvention schützt

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte „Istanbul-Konvention“, ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Ziel es ist „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen" (Artikel 1).

Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf dessen Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Das Übereinkommen schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind.

Außerdem sollen Hilfsangebote für Frauen verbessert und die Menschen über Bildungsangebote für das Problem sensibilisiert werden. 81 Artikel der Istanbul Konvention enthalten umfassende und sehr konkrete Verpflichtungen zur Prävention, Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Betroffenen und zur Bestrafung der Täter*innen.

Auch Deutschland hat die Istanbul-Konvention ratifiziert, am 1. Februar 2018 trat sie in Kraft. Somit hat sie den Status eines Bundesgesetzes, das von Politik, Verwaltung und Richterschaft verbindlich zu beachten ist.

Doch die Realität sieht anders aus

Gerade in Verfahren zum Umgangs-, Sorge-, Unterhalts- und Abstammungsrecht wird der hohe Anteil von Gewalt oft nicht oder deutlich zu wenig bei gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt. Dabei hat mehr als jeder zweite Fall vor Familiengerichten in sog. Kindschaftssachen einen Gewalthintergrund.

Die Hilfe für mitbetroffene Kinder ist jedoch abhängig davon, ob den Müttern geglaubt wird, eine Gefährdungseinschätzung der Frau und ihrer Kinder vorgenommen wird. Fehlt das fachliche Wissen über die Wirkweise von Partnerschaftsgewalt und Nachtrennungsgewalt, sind Täterstrategien nicht bekannt, werden in der Praxis Opfer nicht ernst genommen, bleiben weiterhin der Gefahrensituation ausgesetzt oder es kommt gar zu Täter-Opfer-Umkehr und häufig zu institutioneller Gewalt gegen Gewaltopfer.

Mütter stehen dabei unter dem Generalverdacht der „Bindungsintoleranz“ gegenüber Vätern, und werden systematisch mit dem Vorwurf des Versuchs der „Entfremdung“ konfrontiert, wenn sie aus Angst nach häuslicher Gewalt Umgang ablehnen. Dabei konnten Studien längst darlegen, dass eben häusliche Gewalt in den meisten Fällen Bindung desorganisiert.

Frauenhäuser sind bundesweit überlastet und arbeiten am Limit. Es gibt Wartelisten, denn deutschlandweit fehlen mehr als 14.000 Frauenhausplätze – doppelt so viele wie es gibt. Es fehlen nicht nur Beratungsplätze, sondern darüber hinaus auch Kinderschutzkonzepte nach häuslicher Gewalt, mit abgestimmten Kooperationsverfahren der betreffenden Akteure im Gewaltschutz. Dass man Gewalt erlebt hat, heißt also nicht automatisch, dass einem wirksam geholfen wird. Das muss sich ändern.

Gewaltfreiheit durchsetzen JETZT!

Die Istanbul-Konvention schützt auch unsere Kinder wenn sie verlangt, dass alle Berufsgruppen, die mit Betroffenen und Tätern in Kontakt kommen, zu Gewaltschutz umfassend aus- und weitergebildet werden müssen. Sie sieht den Aufbau flächendeckender spezifischer Angebote für kindliche Mitbetroffene und Zeug*innen häuslicher Gewalt vor, zum Schutz ihrer Rechte und Bedürfnisse.

Weiterhin untersagt sie Zwang zur Mediation, verpflichtende Streitbeilegungsverfahren und gemeinsame Erziehungsberatung in Fällen häuslicher Gewalt, die derzeit gängige Praxis sind.

Die Istanbul-Konvention fordert, Gewaltschutz muss Vorrang vor Umgangsrecht haben – es darf keine Kollision mit den Anordnungen des Gewaltschutzes bei der Ausübung von Umgang und Sorgerecht nach Häuslicher Gewalt geben. Sie fordert die Entwicklung von Kooperationen und Netzwerken der involvierten Institutionen sowie die Entwicklung von Handlungsleitlinien und Kinderschutzkonzepten nach häuslicher Gewalt, um dies zu gewährleisten.

Die Istanbul-Konvention sieht vor, dass Lernmittel zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, sowie zur Gleichstellung der Geschlechter, zu gewaltfreier Kommunikation und gegenseitigem Respekt in zwischenmenschlichen Beziehungen im formellen und informellen Bildungssystem im Lernplan aufzunehmen sind.

Als Bündnis von lokalen Beratungsstellen für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt, ehrenamtlich Engagierter, Betroffener, und zivilgesellschaftlicher Gruppen die für Toleranz, Menschenrechte und ein gelingendes Miteinander in unserer Region eintreten fordern wir einen kommunalen Aktionsplan.

In Kooperation von Behörden, Fachstellen, Betroffenen und zivilgesellschaftlichen Akteuren soll ausgehend von einer Bestandanalyse ermittelt werden, wie derzeit lokal und regional Gewaltschutz und Unterstützung entsprechend der Istanbul-Konvention bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen garantiert sind, und wo möglicherweise noch Handlungsbedarf besteht.

Dies gilt auch im Hinblick auf Aufenthalts- und Asylrecht, so dass der Gewaltschutz für Migrantinnen sichergestellt wird. Für den Bereich der häuslichen und sexualisierten Gewalt sind Strukturen und Angebote für betroffene Kinder, Männer und Trans*Personen ausdrücklich einzubeziehen.

Wir fordern die Politik auf, insbesondere Männer in der Politik, sich zu sensibilisieren und dauerhaft dazu beizutragen, dass gesellschaftlich eine klarere und breitere Positionierung gegen Gewalt an Frauen und Kindern an unterschiedlichen Stellen mit unterschiedlichen Maßnahmen passiert.

Wir fordern die Städte unserer Region auf, ihr Fortbildungsangebot auszuweiten und Weiterbildungen zum Erkennen von häuslicher, sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verpflichtend in ihren bestehenden Katalog aufzunehmen.

Es ist alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und weitere Gewalt verhindert wird.

Kleben gegen Gewalt
Mach mit!

Du bist hier weil du einen Sticker zur Istanbul-Konvention gefunden hast. Auf Briefen, Federmäppchen, Kalendern, digitalen Geräten, Stickerwänden in der Uni und auch auf Aschentonnen outdoor weisen sie derzeit vielerorts auf diese wichtige politische und rechtliche Errungenschaft hin. Gut, dass du hier warst.

Leite die Aktion an Bekannte, Freunde und Familie weiter! Sprich darüber. So zeigst du Solidarität mit Betroffenen und beteiligst dich direkt an der Sichtbarmachung und Umsetzung der Istanbul-Konvention. Das hilft, die Bevölkerung zu sensibilisieren und Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen.

Sag's weiter!

Istanbul-Konvention JETZT
– lokal und regional!

Gleichstellungsbeauftragte
Weiden i.d. Oberpfalz

Gleichstellungsbeauftragte
Neustadt a.d. Waldnaab

Gleichstellungsbeauftragte
Landkreis Tischenreuth

Von Gewalt bedroht oder betroffen?
Deine Ansprechpartner vor Ort

Notfall 110
Polizei (Sachbearbeitung für häusliche Gewalt an allen Dienststellen)
0961-3893170
Frauen- und Kinderschutzhaus Weiden (Schutz, Unterkunft und Beratung bei häuslicher Gewalt)
0961-33 099   www.dornrose.de
Dornrose e.V. (Fach- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt und Frauennotruf, auch Online-Beratung)
01520 328 28 38
Fachstelle Täterarbeit häusliche Gewalt (FTA) (Beratung und soziales Training gewaltfreies Leben)
09602 94444707
Weisser Ring e.V. (Hilfen für Gewaltopfer)